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   LSG Thüringen, 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,2048
LSG Thüringen, 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER (https://dejure.org/2012,2048)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER (https://dejure.org/2012,2048)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER (https://dejure.org/2012,2048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Entscheidung des Landessozialgerichts über erstmals im Beschwerdeverfahren gestellte weitere Anträge

  • Justiz Thüringen

    § 172 SGG, § 86b Abs 1 SGG, § 29 Abs 1 SGG, § 86 SGG, § 96 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung des LSG über Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz nur bei instanzieller Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Entscheidung des Landessozialgerichts über erstmals im Beschwerdeverfahren gestellte weitere Anträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11
    Denn selbst wenn eine Antragserweiterung prozessual zulässig ist, entbindet das nicht davon, auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen, zu denen auch die instanzielle Zuständigkeit nach § 29 SGG gehört (BSG, 31.7.2002 - B 4 RA 3/01, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Letztlich kann aber offenbleiben, ob § 99 SGG auch im Eilverfahren Anwendung findet (dafür wohl im Ergebnis Bayerisches LSG, Beschluss vom 18.03.2010 - L 11 AS 863/09 B ER, juris, Rn. 17, 19), denn es fehlt hier jedenfalls an der stets von Amts wegen zu prüfenden instanziellen Zuständigkeit für eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Anträge (vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -, juris, Rn. 9, und vom 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER -, juris, Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    Denn selbst wenn eine Antragserweiterung prozessual zulässig ist, entbindet das nicht davon, auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen, zu denen auch die instanzielle Zuständigkeit nach § 29 SGG gehört (LSG Thüringen, Beschluss vom 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER - Beschluss vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -).
  • LSG Hessen, 28.08.2017 - L 9 AS 228/17

    1. Unterhaltsbezogene Aufwendungen sind nur dann nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7

    Die Frage, ob eine Antragserweiterung (entsprechend §§ 153 Abs. 1, 99 SGG) im Beschwerdeverfahren überhaupt zulässig und das LSG zur Entscheidung hierüber zuständig ist (ablehnend z. B. Thüringer LSG, Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B -, juris, Rn. 8), kann daher offen bleiben.
  • LSG Thüringen, 24.04.2013 - L 4 AS 55/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Die instanzielle Zuständigkeit ist hier nicht gewahrt, weil in der ersten Instanz der Antrag nicht anhängig gewesen ist und das Sozialgericht daher nicht über ihn entschieden hat (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER, juris).

    Eine Einbeziehung weiterer einstweiliger Rechtsschutzbegehren für andere Hauptsacheverfahren ist auch nicht entsprechend §§ 153 Abs. 1, 99 SGG zuzulassen, falls der Antrag, über den in der ersten Instanz entschieden ist, danach prozessual zulässig erweitert werden kann (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2012, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2019 - L 8 AY 5/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Versäumung der

    Der Senat kann über einen Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung nicht entscheiden, da es insoweit nach § 86b Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG an einer instanziellen Zuständigkeit des LSG fehlt (ähnlich Thüringer LSG, Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2015 - L 31 AS 1471/15

    Einstweilige Anordnung - Kosten der Unterkunft - selbständig - Einstiegsgeld -

    Wie ebenfalls dargelegt, kann die geltend gemachte Antragserweiterung auch nicht zulässigerweise Gegenstand des dem ursprünglichen einstweiligen Rechtsschutzbegehren zugrundeliegenden, möglichen Hauptsacheverfahrens werden (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 24. April 2013 - L 4 AS 55/13 B ER; Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER und BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 3/01 R, alle zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2358/15
    Letztlich kann aber offenbleiben, ob § 99 SGG auch im Eilverfahren Anwendung findet (dafür wohl im Ergebnis Bayerisches LSG, Beschluss vom 18.03.2010 - L 11 AS 863/09 B ER, juris, Rn. 17, 19), denn es fehlt hier jedenfalls an der stets von Amts wegen zu prüfenden instanziellen Zuständigkeit für eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Anträge (vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -, juris, Rn. 9, und vom 24.04.2013 - L 4 AS 55/13 B ER -, juris, Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 5 KR 3086/15
    Die instanzielle Zuständigkeit ist danach nicht gewahrt, soweit in der ersten Instanz Anträge nicht anhängig gewesen sind und das SG daher nicht über sie entschieden hat (LSG Thüringen, Beschluss vom 22.02.2012 - L 4 AS 1825/11 B ER -, in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 15 AS 229/15
    Derart weitgreifende Leistungen, die der Antragsgegner bereits mit Bescheid vom 9. März 2015 abgelehnt hat, hat der Antragsteller im Rahmen des von ihm bei dem SG am 12. Oktober 2015 gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Verpflichtung des Antragsgegners, ihm vorläufig ein Darlehen für den Ausgleich seiner Mietrückstände zu gewähren, auch nicht konkludent geäußert; das Begehren stellt sich mithin als unzulässige Antragserweiterung dar (vgl. Thüringer Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER - unter Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 3/01 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2017 - L 3 U 11/17
    Auch die gesetzliche Einbeziehung der Rentenherabsetzung in das vorliegende Verfahren nach §§ 153 Abs. 1, 96 Abs. 1 SGG scheidet aus, weil schon nach dem Vorbringen des Antragstellers nicht ersichtlich ist, dass zur Rentenhöhe bereits ein Klageverfahren anhängig ist; dies wäre für die Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG aber Voraussetzung (Thüringer LSG, Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 4 AS 1825/11 B ER - juris).
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